Achtung beim Erwerb eines Erbbaurechtes

Sollten Sie bei ihrer Immobiliensuche auf den Umstand treffen, dass ein Erwerb des Grundstückes nicht im „Volleigentum“ möglich ist, d.h. das Grundstück jemandem Dritten gehört, sollten Sie besondere Vorsicht walten lassen. In dieser Fallkonstellation...