Tipps zum Grundstückskauf
Beim Kauf eines Grundstückes – ob unbebaut oder bereits bebaut – sollten ein paar wichtige Aspekte beachtet werden. Zunächst sollten Sie in ihre Überlegungen einbeziehen, welche Grundstücksgröße ihren Vorstellungen/ Wünschen entspricht. Vielleicht haben Sie bereits einen „Miet-Garten“ gepflegt und entsprechende Erfahrungen sammeln können? Sie sollten in ihre Vorstellungen die persönliche Lebenssituation mit einbeziehen: Wieviel Freiraum benötige ich und im Umkehrschluss wieviel Zeit kann ich bzw. bin ich bereit in die Pflege des Gartens zu investieren? Ein weiterer persönlicher Aspekt ist der Wunsch nach Privatsphäre und demnach der Abstand zur Nachbarbebauung.
Neben diesen persönlichen Präferenzen sind die wirtschaftlichen und wertbezogenen Merkmale eines Grundstückes zu beachten. Dieses sind im Kern:
  • die Lage
  • die Beschaffenheit (Zuschnitt, eben/hangig)
  • die Erschließungssituation
Die Lage des Grundstückes bestimmt die Wertigkeit und den Preis eines Grundstückes. Doch wie bringe ich einen angemessenen Preis für mein Grundstück in Erfahrung? Wenden Sie sich hier an den zuständigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte und erfragen den Bodenrichtwert (Angabe erfolgt in EUR/m²) für ihr Grundstück. Da es sich hierbei nur um einen Richtwert handelt und ihr Grundstück bzgl. der Größe abweichen kann, sollten Sie gleichermaßen nach der Veröffentlichung von Umrechnungskoeffizienten fragen. Der Bodenrichtwert stellt das Ergebnis der Auswertung vergangener Kaufpreisfälle in der definierten Richtwertzone/Gebiet dar und bildet damit die realen „Verkaufsfälle“ ab.
Darüber hinaus ist die Beschaffenheit des Grundstückes zu prüfen, um nicht zusätzliche Kosten, die auf Sie zukommen könnten, zu übersehen. Sollte das Grundstück beispielhaft eine Hangigkeit aufweisen und für eine mögliche Bebauung noch aufgeschüttet werden müssen, ist es ratsam vor dem Kauf noch ein Kostenvoranschlag für diese Maßnahme einzuholen. Auch der Zuschnitt sollte ihren Planungen nicht entgegenstehen, so dass beispielhaft durch Gebäudeanbauten bzw. geplante Carport-Bauten die Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften (Abstandsvorschriften) noch gewährleistet wird.
Zuletzt sollten Sie stets die Erschließungssituation erfragen. Zu den baulichen Maßnahmen gehört der Anschluss an das öffentliche Straßen- und Wegenetz sowie an das Ver- und Entsorgungsnetz. Baurechtlich bedingt eine Bebaubarkeit eines Grundstückes das Vorhandensein von Erschließungsanlagen. Vor Baubeginn wird daher die Erschließungsanlage bis zur Grundstücksgrenze bereitgestellt, der Hausanschluss muss durch den Eigentümer beantragt werden.