Voraussetzung dafür ist grundsätzlich die Abgeschlossenheit der Wohnungen, d.h. sie müssen hinreichend durch Wände, Decken, Türen etc. von anderen Bereichen (wie Gemeinschaftsflächen) getrennt und separat zugänglich sein. Nach Abschluss des notariell zu beurkundenden Einräumungsvertrages erfolgt die Übertragung der neuen Eigentumsverhältnisse in die zu erstellenden Wohnungseigentumsgrundbücher). Sie sollten daher als Käufer stets Kopien des Eigentumsübertragungsvertrages nebst Anlagen (z.B. Zeichnungen zur Darstellung der einzelnen Wohnungseinheiten) sowie auch aus dem Grundbuch durch den Verkäufer einfordern.
Weitere wichtige Tipps liefert folgendes Buch, welches Sie sich bei amazon anschauen können: Tipps zum Kauf und zur Werteinschätzung einer Eigentumswohnung
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