Für den Kauf einer Eigentumswohnungist es in einem ersten Schritt von besonderem Interesse die Rechtsgrundlage zur Begründung des Wohneigentums zu erfragen. Diese Information ist für Sie sehr wichtig, da Sie allein auf dieser Basis den genauen Rechtsgegenstand ihres Kaufes kennen werden. Damit lässt sich die Frage beantworten, welche Flächen dem Sondereigentum („Alleineigentum“), dem anteiligen Miteigentum am Gemeinschaftseigentum und ggf. einem zustehenden Sondernutzungsrecht zuzuordnen sind. Grundsätzlich können zwei Varianten zur Begründung von Wohneigentum vorliegen. Eine Möglichkeit besteht dabei in der vertraglichen Einräumung von Sondereigentum. Jedem der Miteigentümer an einem Grundstück („Eigentumsgemeinschaft“) wird in diesem Falle Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung eingeräumt. Dieses kann z.B. der Fall sein, wenn durch Kauf oder Erbe eine Eigentümergemeinschaft an einem Grundstück (bebaut mit einem Mehrfamilienhaus) eine gegenseitige Einräumung von Eigentumsrechten anstrebt.
Voraussetzung dafür ist grundsätzlich die Abgeschlossenheit der Wohnungen, d.h. sie müssen hinreichend durch Wände, Decken, Türen etc. von anderen Bereichen (wie Gemeinschaftsflächen) getrennt und separat zugänglich sein. Nach Abschluss des notariell zu beurkundenden Einräumungsvertrages erfolgt die Übertragung der neuen Eigentumsverhältnisse in die zu erstellenden Wohnungseigentumsgrundbücher). Sie sollten daher als Käufer stets Kopien des Eigentumsübertragungsvertrages nebst Anlagen (z.B. Zeichnungen zur Darstellung der einzelnen Wohnungseinheiten) sowie auch aus dem Grundbuch durch den Verkäufer einfordern. 

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